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Gemäß der Leitlinie des Denkmalschutzes, bedrohte Kulturdenkmale zu bewahren, lassen wir professionell und mit Detailtreue, alte Schönheiten neu Aufleben.
Großen Wert bei Fassadenneugestaltung, legen wir auf den Erhalt der wesentlichen, strukturellen Merkmale des Gebäudes. Deren Sanierung und authentische Innenraumgestaltung wird von uns innerhalb kurzer Zeit zu Ihrem Wunschergebnis umgesetzt.
Voraussetzung dafür, ob es sich um ein Gebäude mit Denkmalschutz handelt, ist die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde. Die denkmalpflegerisch erforderlichen Arbeiten werden dann nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt.
Wissenswert ist dabei, dass es bei denkmalgeschützten Objekten, zahlreiche Steuervorteile und Zuschüsse gibt.
Als Beispiel:
Bei vermieteten Baudenkmalen: Von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jährlich bis zu 9 % – danach 4 Jahre lang jährlich bis zu 7 % abgeschrieben werden, § 7i EStG. Der Altbauanteil wird mit 2 – 2,5 % abgeschrieben.
Bei selbstgenutzten Baudenkmalen: Der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten beträgt jährlich bis zu 9 % über 10 Jahre § 10f EStG.